Geschäftsbedingungen

Berg- und Skiführer

Tarife Berg- und Schiführer:

Kurse, Skitouren, Hochtouren bis Schwierigkeitsgrat III (UIAA)

€ 450,- pro Tag - jede weitere Person plus 10%

 

Der Anspruch auf den Tagessatz erwächst ab einer Gesamtdauer der Inanspruchnahme von vier Stunden.

 

 

Generelle Tarifrichtlinien:

Der Bergführer ist gesetzlich verpflichtet, die Zahl der gleichzeitig geführten Personen dem Schwierigkeitsgrad der geplanten Tour, den aktuellen Verhältnissen am Berg und der Leistungsfähigkeit der zu führenden Personen anzupassen. Der Einsatz eines weiteren Bergführers kann, nach Rücksprache mit dem Gast/den Gästen, aus Sicherheitsgründen erforderlich sein. Dieser erhält die gleiche Entlohnung.

 

Alle anfallenden Spesen (Unterkunft, Verpflegung, Mautgebühren, Kosten für Aufstiegshilfen, amtliches Kilometergeld, usw.) sind von dem Gast/den Gästen zu tragen. 

 

Benötigt der Bergführer für die Anreise und/oder Rückreise noch einen weiteren Tag, so hat er Anspruch auf einen halben Tagessatz und die entsprechenden Reisekosten. Dauert die Reise länger als fünf Stunden, gebührt ihm der volle Tagessatz.

 

Ist der Bergführer nicht in der Lage, eine Vereinbarung einzuhalten, so hat er nach Rücksprache mit dem Gast/den Gästen für geeigneten Ersatz zu sorgen.

 

Bei Führungen im Ausland sind die regionalen Tarifbestimmungen zu beachten.

 

Die im Programm enthaltenen Tarife können den Allgemeinen Tarifrichtlinien widersprechen. In diesem Fall gilt der im Angebot angeführte Preis.

 

 

Preisinfo:

Alle Preise sind den österreichischen Berg-Skiführertarifen angepasst. Alle Preise sind fair berechnet und sollen Anerkannt werden. Da ein Bergführer eine sehr hohe Verantwortung gegen über seinem Gast übernimmt.

 

Allgemeines 

1. Wer kann Teilnehmen?

An den Kursen und Touren kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Beschreibung genannten Anforderungen gewachsen sowie entsprechend ausgerüstet ist. Der Bergführer ist berechtigt, zu Beginn oder noch während des Kurses TeilnehmerInnen, welche diese Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllen, ganz oder teilweise vom Programm auszuschließen.

 

2. Erhöhtes Risiko im Gebirge

Alle Touren und Kurse werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Wir können aber keine Garantie für Gipfel- oder subjektiv vorgestellte Tourenerfolge geben. An vielen Angeboten und Kursen haftet ein Hauch von Abenteuer, Risiko und Ungewissheit. Dies macht nicht zuletzt ihren besonderen Reiz aus. Daran sollte man aber vor der Buchung denken und mit diesem Bewusstsein teilnehmen. Gerade im Bergsport besteht ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko, das auch durch umsichtige Führung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Im Falle eines Unfalles wird keine Haftung von unserer Seite übernommen, es sei denn dieser wurde nachweislich grob-fahrlässig herbeigeführt.

 

3. Versicherung

Bei den mit uns gebuchten Touren sind keine Versicherungen inkludiert. Möchte man für Ausflüge in den Bergen zusätzlich abgesichert sein, empfehlen wir, sich selbstständig und seinen Vorstellungen entsprechend zusätzlich zu versichern. (Tipp: Alpenvereinsmitglieder profitieren zusätzlich: Rückerstattung der Bergekosten, Rückhol- und Überführungskosten,… und Vergünstigungen auf Hütten!)

 

4. Stornierung durch den Kunden:

Bei Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung bis 31 Tage vor Angebotsbeginn sind 65 % des Angebotspreises zu bezahlen. Bei Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung fallen 75 % des Angebotspreises an. Bei Rücktritt von einer Veranstaltung 10 Tage oder weniger vor Beginn des Angebots fallen 100% des Angebotspreises zu Lasten des Kunden an. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Bei vorzeitigem Abbruch oder Unterbrechung der Veranstaltung kann keine Rückerstattung erfolgen.

 

5. Stornierung durch den Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung:

Beteiligen sich an einem Angebot zu wenige Teilnehmer oder liegen andere Umstände vor (gefährliche Wetterbedingungen, Sicherheit, behördliche Maßnahmen oder anderweitige höhere Gewalt), die eine Durchführung des Angebotes verhindern, so kann der Veranstalter kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Falls der Kunde auf keines der ihm angebotenen Ersatzangebote umbuchen will oder kann, werden ihm die geleisteten Zahlungen (abzüglich der schon beanspruchten Leistungen) selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

 

6. Programmänderungen vor Beginn der Veranstaltung:

Unsere Angebote finden bei jeder Witterung statt. Wir behalten uns vor, aus Gründen wie Schlechtwetter, Lawinengefahr, ungünstige Verhältnisse, Sicherheit das Programm zu ändern. Die Teilnehmer erklären sich durch ihre Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit diesem Umstand einverstanden. Eventuelle Mehrkosten werden dem Teilnehmer verrechnet.Bei Programmänderungen, die aufgrund von mangelnder Konstitution, Konzentration und Kondition der Teilnehmer zustande kommen, werden keine Minderkosten zurückerstattet.

 

7. Mindestteilnehmerzahl:

Bei ungenügender Teilnehmerzahl sind wir berechtigt, das Angebot abzusagen bzw. dir ein anderes attraktives Angebot zu erstellen, bei dem sich schon mehrere Teilnehmer angemeldet haben. Wenn du dieses neue Angebot nicht willst, erstatten wir dir selbstverständlich deine schon geleisteten Bezahlungen in voller Höhe zurück. Wünschst du dennoch die Durchführung des Angebots, werden wir dir ein neu errechnetes Angebot unterbreiten. Bist du mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden, so kommt ein neuer Vertrag zustande.

 

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung:

Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. aufgrund vorzeitiger Rückreise), nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.

 

9. Leihausrüstung:

Verlust oder Beschädigungen des Leihmaterial werden  in Rechnung gestellt (Neuwert!). Das Material, das von uns zur freien Verfügung gestellt wird, wird von unseren Bergführern auf die einwandfreie Funktionsfähigkeit hin laufend überprüft. Für Unfälle aufgrund von nicht erkennbaren Mängeln am Material kann ein Bergführer nicht haftbar gemacht werden.

 

10. Bilder, Fotos und Video´s

Alle Fotos die unsere Bergführern während der Touren machen können für Werbezwecke verwendet werden. Die Bildrechte gehören einzig und allein berge-leben.at.

 

11. Veranstalter:

Hans-Peter Breuer, Berg- und Skiführer, 5741 Neukirchen, Salzburg.

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Gerichtsstand ist Zell am See.

 

Es wird österreichisches Recht vereinbart, so dass der Vertrag per Rechtswahl österreichischem Recht unterliegt.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Allgemeines:

Melden Sie sich in Ihrem Interesse so früh als möglich an. Die Anmeldung wird von mir schriftlich bestätigt und gilt somit für uns als verbindlich!